Nach dem „Anschluss“ Österreichs am 12. März 1938 wurden vom NS-Regime alle Kunstvereine zwangsweise aufgelöst. Ab nun übernahm die Reichskammer der bildenden Künste (RdbK) per Gesetz die Kontrolle über die Künstlerinnen und das NS-Kunstgeschehen. Die Mitgliedschaft war für alle Künstlerinnen verpflichtend und Voraussetzung für die Berufsausübung. Personen jüdischer Herkunft, politisch Andersdenkenden und der künstlerischen Avantgarde blieb die Aufnahme verwehrt.
Von rund 3 000 Künstlerinnen haben sich die Mitgliederakten der NS-Reichskammer erhalten, die erstmalig in einem größeren Kontext beforscht wurden. Das neue Quellenmaterial ermöglicht Einblicke in die politischen Machtstrukturen, Abläufe, Netzwerke und die künstlerische Haltung des NS-Regimes, der Akteurinnen sowie ihrer Kunstwerke.
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