Die Aktienhändler benötigten für ihre Cum-Ex-Geschäfte nur ein paar Klicks. Der Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch war ganz einfach. Die Geschäfte wurden vor dem Dividendenstichtag abgeschlossen, die Aktien aber erst nach diesem geliefert. Die Aktien wanderten solange zwischen verschiedenen Käufern hin und her, bis dies für die Finanzbehörden nicht mehr nachvollziehbar war. Für den Verkauf von einem Aktienpaket stellten sie verschiedene Steuerbescheinigungen aus. Damit konnte die gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach zurückgefordert werden. Händler, Banken und andere Beteiligte bereicherten sich auf Kosten der Staatskasse. Allein zwischen 2006 und 2011 entstand ein Schaden von mindestens 10 Milliarden Euro. Die juristische Aufarbeitung hat mit einem ersten Urteil im März 2020 begonnen.

Das Video war in der Ausstellung „Gier. Was uns bewegt“ (6.12.20-19.9.21) im Haus der Geschichte Baden-Württemberg zu sehen: www.gierhassliebe.de

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