m Februar 1964 sollte vor dem Landgericht Limburg ein Prozess gegen den ehemaligen Leiter der „Aktion T4“ und drei weitere Hauptverantwortliche der NS-„Euthanasie“ eröffnet werden. Doch das seit Jahren auf Initiative des Hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer vorbereitete Verfahren, das in seiner öffentlichen Wirkung mit dem zeitgleich laufenden ersten Frankfurter Auschwitz Prozess vergleichbar gewesen wäre, scheiterte.
PD Dr. Tobias Freimüller beleuchtet den historischen Kontext des Prozesses und ordnet diesen in die strafrechtliche Verfolgung der NS-Krankenmorde ein.
Der Vortrag fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Hadamar-Gespräche zu Medizingeschichte, Nationalsozialismus und den Folgen“ statt, die gemeinsam von der Gedenkstätte Hadamar und dem Stadtarchiv der Stadt Limburg veranstaltet wird. Der Vortrag wird bis Mitte September auf unserem YouTube-Kanal abrufbar sein.
Mehr unter: www.gedenkstaette-hadamar.de