Anhand von Werkbeispielen aus der Ausstellung Street. Life. Photography thematisiert Rechtsanwalt Kai-Peter Uhlig im Gespräch Fragestellungen im Bereich Recht und Fotografie: Welche Rolle spielen Motive oder Verwendungszwecke für das Fotografieren und Teilen von Bildern, die im öffentlichen Raum aufgenommen werden? Wie weit reicht die Freiheit der Kunst?
Im Gespräch wird deutlich, dass sich das Bildrecht nicht stets schablonenhaft anwenden lässt und einzelne Details einer Fotografie für die juristische Abwägung massgebend sein können. So spielt beispielsweise der Gesetzesrahmen des Ortes der Bildveröffentlichung eine Rolle, aber auch moralische Vorstellungen von Gesellschaft können juristisch relevant sein. Rechtliche, künstlerische oder journalistische Perspektiven können im Widerstreit stehen, wie im Fall der Serie Cardiff After Dark von Maciej Dakowicz: Die Motive feiernder, oftmals berauschter Personen bedienen nicht nur Klischees, sondern widerspiegeln auch eine gewisse Sensations- und Schaulust des Fotografen, die gleichsam durch gesellschaftliche Normen geprägt ist. Heute stellt die Digitalisierung der Fotografie rechtliche Perspektiven vor neue Herausforderungen, da die Wirkungsmacht der Bilder sich stark verändert hat.
Ergänzender Kommentar von Kai-Peter Uhlig zur Stelle ab @01:10:30 «Anders als im Gespräch erwähnt, ist die Panoramafreiheit nicht global (in der Berner Übereinkunft), sondern von Land zu Land verschieden geregelt.»
Weitere Informationen: Fotomuseum Winterthur